Haushaltsauflösung nach einem Todesfall in Mannheim
Nach einem Todesfall räumen wir die Wohnung oder das Haus diskret und mit Rücksicht. Sie bestimmen, was bleibt, wir kümmern uns um Ausräumen, Entsorgung und Übergabe. Die Besichtigung ist kostenlos, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Rechtliche Fragen zum Nachlass klären Sie mit dem Nachlassgericht oder einer Fachperson.

Zeit lassen, aber den Mietvertrag im Blick behalten
Nach einem Todesfall müssen Angehörige vieles gleichzeitig regeln. Die Wohnung steht dabei oft unter Zeitdruck, weil der Mietvertrag nicht automatisch endet. Nach § 564 BGB wird das Mietverhältnis mit dem Erben fortgesetzt, wenn niemand eintritt, der mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte. Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats ab Kenntnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Das ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Unser Ratgeber Haushaltsauflösung nach einem Todesfall fasst die ersten Schritte zusammen.
Wie wir bei einer Auflösung nach Todesfall vorgehen
Wir kommen zur Besichtigung, wenn Sie bereit sind, und besprechen in Ruhe, was erhalten bleiben soll. Persönliche Dinge, Fotos, Dokumente, Schmuck und Wertsachen übergeben wir Ihnen, sobald wir sie finden, oder sie werden vor Beginn von Ihnen gesichert.
Das Angebot nennt Leistungen und Konditionen schriftlich. Am Räumungstag arbeiten wir ohne Hektik, aber nach festem Plan. Nachbarn und Hausverwaltung informieren Sie vorab, wir stimmen uns auf Wunsch mit ihnen ab.
Erben, die nicht in Mannheim wohnen, können den Termin auch ohne eigene Anwesenheit planen. Eine vereinbarte Übergabe und der Schlüsselweg werden vorab abgesprochen, die Abrechnung bleibt nachvollziehbar.
Wertvolles, Dokumente und Erinnerungsstücke
Bevor ausgeräumt wird, lohnt sich eine Bestandsaufnahme: Schränke, Schubladen, Bücher, Koffer und Dachboden können Dokumente oder Wertsachen enthalten. Legen Sie fest, wer Zugang hat, wenn es mehrere Erben gibt. Bei einer Erbengemeinschaft sollten sich alle abstimmen, bevor etwas entsorgt wird.
Alles, was nicht gebraucht wird, räumen wir aus und entsorgen es. Ankaufangebote für Möbel oder Hausrat machen wir nicht, brauchbare Stücke können Sie aber selbst verschenken, verkaufen oder spenden. Nach der Räumung übergeben wir die Wohnung besenrein.
Erste Schritte vor der Räumung
- Mietvertrag, Vermieter und Kündigungsmöglichkeiten klären
- Zuständiges Nachlassgericht und Testament klären
- Persönliche Dokumente, Schlüssel und Wertsachen sichern
- Alle Erben über den Räumungstermin informieren
- Erinnerungsstücke vor der Räumung aussortieren
- Strom, Gas, Telefon und Internet kündigen oder ummelden
- Termin für Besichtigung und Übergabe festlegen